§ 218 und die Frauenbewegung

150 Jahre Widerstand gegen § 218

Dieses Jahr im Mai jährt sich hierzulande das Inkrafttreten des § 218 im Strafgesetzbuch und damit die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zum 150. Mal. Seit seiner Entstehung leisten frauenbewegte Frauen und Feminist*innen Widerstand gegen diesen massiven juristischen Eingriff in das Recht auf selbstbestimmte Familienplanung. Die Geschichte des Kampfs gegen den Paragraphen kann ab sofort in einem Dossier des Digitalen Deutschen Frauenarchivs nachvollzogen werden. Das ASA ist dort mit dem Beitrag "Fürsorgepraxis 1933 bis 1945" von Prof. Sabine Toppe über die Rolle der Sozialen Arbeit in der rassistischen Bevölkerungspolitik im Nationalsozialismus und den damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen vertreten. Weitere aktuelle Perspektiven und Beiträge zu dem traurigen Jubiläum finden sich auf der Seite "150 Jahre §218 – Zwischen Kriminalisierung und Widerstand" wie auch in der Gender-Mediathek des Gunda-Werner-Instituts.