Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention

Rückschlag für Errungenschaft feministischer Bewegungen

Bereits um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert setzte sich die Frauenbewegung mit vielfältigen Aktionen und Veröffentlichungen gegen normalisierte Gewalt an Frauen, gegen Mädchenhandel und gegen geschlechtsdiskriminierende Strafverfolgung in Vergewaltigungsfällen ein. Auch an der Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit wurde die Stellung der Frauenbewegung zu geschlechtsbezogenen Fragen in der aktuellen Rechtslage u.a. von der Dozentin Margarete Berent ausführlich behandelt.

Im Jahr 2011 erreichten die Anstrengungen um den Gewaltschutz einen Erfolg, als 13 Staaten des Europarats das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Istanbul unterzeichneten. Das Übereinkommen ist seitdem als Istanbul-Konvention bekannt. Dass die Türkei kürzlich aus der Konvention ausgetreten ist, bedeutet einen erheblichen Rückschlag für die Rechte von Frauen*, Mädchen* und der LGBTIQ*-Community.

In einer Pressemitteilung der CEDAW-Allianz Deutschland heißt es dazu: "Der Austritt sendet ein fatales Signal an weltweite Bemühungen des Kampfes gegen Gewalt an Frauen und Mädchen und die Rechte der LGBTQI* Gemeinschaft. (…) Der Austritt kommt nicht überraschend. Er ist das Ergebnis politischer und gesellschaftlicher Bewegungen, die Frauenrechte insgesamt und ihre Rechte auf ein gewaltfreies Leben bedrohen. (…) Solche Bewegungen lassen sich nicht nur in der Türkei, sondern auch in anderen europäischen Ländern wie Polen und Ungarn sowie weltweit beobachten. (…) Die Bundesregierung muss politische Konsequenzen für die Beziehungen zur Türkei auf nationaler und auf internationaler Ebene ziehen und antifeministischen Bestrebungen in der Türkei und weltweit eine klare Absage erteilen." Die vollständige Mitteilung gibt es hier zum Download.

Aus einem kürzlich veröffentlichten Bericht eines Komitees internationaler Expert*innen, kurz GREVIO (Group of Experts on action against violence against women and domestic violence), geht indes hervor, dass auch in der Bundesrepublik dringender Handlungsbedarf besteht. Den Bericht finden Sie hier.